Was muss das Unternehmen leisten?

Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Es ist daher ratsam, Verhaltensregeln festzulegen, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren, aber auch Vereinbarungen zu treffen, um den Weiterbestand des Unternehmens gewährleisten zu können. Im folgenden Video erfahren Sie mehr.

Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleisten.

Es ist ratsam Verhaltensregeln festzulegen, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren, aber auch Vereinbarungen zu treffen, in welchem Umfang Mitarbeiter*innen Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen können, um den Weiterbestand des Unternehmens und somit der Arbeitsplätze gewährleisten zu können.

Des weiteren empfiehlt sich:

Information über Dekrete und Anordnungen der befugten Stellen an die Mitarbeiter*innen weitergeben
Aufklärung der Arbeitnehmer*innen über die Symptome der Infektion durch den Arbeitgeber
Verhaltensregeln im Umgang mit anderen – also Kollegen*innen, Kunden*innen oder Lieferanten*innen
Einführung verschärfter Hygienemaßnahmen im Unternehmen, z.B. Hände häufig und gründlich waschen, regelmäßiges Lüften geschlossener Räume
Festlegen von Geschäftsabläufen bei Personalausfall, insbesondere Vertretungsregelungen und Prioritätensetzung, z.B. wer gleiche Maschinen und gleiche Software bedienen kann
Einrichten und Nutzen von Homeoffice und Smart Working
Nutzung von Videokonferenzen
Untersagen, Absagen oder ggf. Verschieben sämtlicher Dienstreisen
Information durch den*die Arbeitnehmer*in an den Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer*in in den letzten 14 Tagen mit infizierten und/oder mit Personen, die unter Infektionsverdacht stehen bzw. in gefährdeten Gebieten waren, in Kontakt standen
Meidung sozialer Kontakte/Menschenansammlungen, z.B. in der Betriebskantine oder in Pausenräumen, aber auch das Vergrößern der Abstände, z.B. Nutzen des eigenen Pkw/Fahrrads statt öffentlicher Verkehrsmittel
Maßnahmen, die getroffen werden, wie z.B. reduzierte Arbeitszeit, Zuteilung des Jahresurlaubes seitens des Arbeitgebers, den Mitarbeitern*innen erklären. Das WIESO ist den Mitarbeitern*innen nicht immer so sonnenklar wie dem Unternehmen. Entsprechend ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die Maßnahmen getroffen werden müssen, um das Unternehmen in dieser kritischen Zeit aufrecht zu erhalten und die Arbeitsplätze möglichst zu sichern
Die Auswirkung, die die aktuelle Krise auf das Unternehmen hat, mitteilen, die Mitarbeiter aber auch dahingehend stärken, dass alles getan wird um nach der Krise weitermachen zu können
Das Gefühl der Zusammengehörigkeit stärken, an das Verständnis und den Zusammenhalt appellieren – „gemeinsam werden wir das schaffen“

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